Arbeitsrechtliche Aufgaben

Durch unser Wirken in verschiedenen Gremien und Organisationen können wir uns im Interesse unserer Mitglieder an der Gesetzgebung auf Länder-, Bundes- und EU-Ebene beteiligen. In Konfliktsituationen stehen wir unseren Mitgliedern mit einer juristischen Beratung jederzeit zur Seite und vertreten die uns angeschlossenen Unternehmen bis zum Bundesarbeits- bzw. Bundessozialgericht.

Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Aufgaben im Überblick:

  • EU-, Bund- und Ländergesetzgebung
  • Arbeitsrechtsberatung (individuell und kollektiv)
  • Arbeitsrechtsvertretung bis zum Bundesarbeitsgericht (BAG)
  • Sozialrechtsberatung und -vertretung
  • Vertretung gegenüber Betriebsrat/Gewerkschaft
  • Vertretung im Einigungsstellenverfahren

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Aktuelles

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