Arbeitsrechtliche Aufgaben
Durch unser Wirken in verschiedenen Gremien und Organisationen können wir uns im Interesse unserer Mitglieder an der Gesetzgebung auf Länder-, Bundes- und EU-Ebene beteiligen. In Konfliktsituationen stehen wir unseren Mitgliedern mit einer juristischen Beratung jederzeit zur Seite und vertreten die uns angeschlossenen Unternehmen bis zum Bundesarbeits- bzw. Bundessozialgericht.
Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Aufgaben im Überblick:
- EU-, Bund- und Ländergesetzgebung
- Arbeitsrechtsberatung (individuell und kollektiv)
- Arbeitsrechtsvertretung bis zum Bundesarbeitsgericht (BAG)
- Sozialrechtsberatung und -vertretung
- Vertretung gegenüber Betriebsrat/Gewerkschaft
- Vertretung im Einigungsstellenverfahren
